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Flugentschädigung und das Recht von Fluggästen

Flugverspätungen, -ausfälle oder Überbuchungen können für Reisende äußerst unangenehm sein. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 gewährt jedoch klare Fluggastrechte und Entschädigungen, um diese Unannehmlichkeiten abzumildern. Diese Verordnung schützt Fluggäste bei Flugunregelmäßigkeiten und legt fest, unter welchen Bedingungen Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben. 

Was sind Fluggastrechte? 

Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Passagiere bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung. Sie gilt für Flüge, die in der EU starten oder landen, sowie für Flüge, die von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die Fluggesellschaft für die Unregelmäßigkeit verantwortlich ist; außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder politische Unruhen können einen Entschädigungsanspruch ausschließen. 

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung? 

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Verspätung 

Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Endziel haben Fluggäste Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, abhängig von der Flugdistanz: 

  • 250 € für Flüge bis 1.500 km 
  • 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km 
  • 600 € für Flüge über 3.500 km 

Diese Entschädigung gilt auch bei Annullierungen oder Nichtbeförderung. Die Fluggesellschaft muss den Passagier mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug informieren, damit kein Anspruch besteht. 

Annullierung 

Bei einer Annullierung haben Passagiere Anspruch auf: 

  • Erstattung des Ticketpreises oder anderweitige Beförderung zum Zielort 
  • Pauschale Entschädigung (siehe oben) 

Wenn die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug erfolgt, besteht in der Regel ein Entschädigungsanspruch. 

Überbuchung 

Bei Überbuchung und Nichtbeförderung haben Passagiere Anspruch auf: 

  • Erstattung des Ticketpreises oder anderweitige Beförderung zum Zielort 
  • Pauschale Entschädigung (siehe oben) 

Betreuungsleistungen 

Bereits ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Fluggäste Anspruch auf Betreuungsleistungen: 

  • Mahlzeiten und Getränke im Verhältnis zur Wartezeit 
  • Zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails 
  • Hotelunterbringung und Transfer, wenn eine Übernachtung erforderlich ist 

Wie können Passagiere ihre Entschädigung geltend machen? 

Fluggäste können ihre Entschädigung selbst bei der Fluggesellschaft einfordern oder die Unterstützung von Dienstleistern wie AirHelp in Anspruch nehmen. AirHelp übernimmt für Passagiere die gesamte Abwicklung und behält im Erfolgsfall eine Provision ein. Die Entschädigung wird in der Regel in Euro ausgezahlt. 

Ausnahmen von der Entschädigungspflicht 

Flughäfen und Fluggesellschaften sind von der Entschädigungspflicht befreit, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sie trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden konnten. Dazu gehören: 

  • Schlechtes Wetter 
  • Sicherheitsrisiken 
  • Streiks, die nicht in der Verantwortung der Airline liegen 

In solchen Fällen müssen die Fluggesellschaften jedoch weiterhin Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Unterbringung anbieten. 

Rückwirkende Ansprüche 

Fluggäste können Entschädigungsansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Es ist daher ratsam, auch bei älteren Flugunregelmäßigkeiten die Ansprüche zu überprüfen. 

Fazit 

Die EU-Fluggastrechteverordnung bietet Passagieren umfassende Schutzmechanismen bei Flugunregelmäßigkeiten. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und gegebenenfalls Unterstützung bei der Durchsetzung in Anspruch zu nehmen. Dienstleister wie AirHelp können hierbei eine wertvolle Hilfe sein. 

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